Wohnen für alle – das Dezernat für Planen und Wohnen

Wohnen für alle – das Dezernat für Planen und Wohnen

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Ihr Stadtverordneter für die Ausschüsse Klima- und Umweltschutz, Mobilität und Smart City sowie Planen, Wohnen und Städtebau

Die Frankfurterinnen und Frankfurter haben bei der Kommunalwahl im Frühjahr 2021 entschieden, welche Kandidatinnen und Kandidaten bis zum Jahr 2026 als ehrenamtliche Stadtverordnete für ihre Parteien in den Römer einziehen.

Die Parteien von Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP und Volt haben sich danach auf eine Koalition verständigt. Sie wollen also in den kommenden Jahren zusammenarbeiten und gemeinsam wichtige Entscheidungen treffen. Diesen Parteien gehören 51 von insgesamt 93 Stadtverordneten an, so dass diese gemeinsam eine Mehrheit bei den Abstimmungen haben. Doch wie funktioniert das eigentlich? Was machen die Stadtverordneten der verschiedenen Parteien, und wie funktioniert die städtische Verwaltung? Das erklären wir am Beispiel des Dezernates für Planen und Wohnen in diesem Blogbeitrag.

Was ist ein Dezernat?

Die Parteien, die eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung haben, entscheiden, wer die „Regierung“ der Stadt Frankfurt bildet. Das heißt, wer die politischen Führungskräfte für die einzelnen Fachbereiche, wie z.B. Mobilität, Kultur, Wirtschaft oder Umwelt sind. Diese hauptamtlichen Führungskräfte heißen in der Frankfurter Stadtpolitik Dezernentinnen oder Dezernentinnen, bzw. Stadtrat oder Stadträtin. Sie gehören in der Regel auch einer der Parteien der Koalition an und tragen die politische Verantwortung für mehrere kommunale Ämter und Fachbereiche – man könnte sagen, sie sind die Verwalterinnen und Verwalter eines Geschäftsbereiches. Seit 2016 ist der SPD-Politiker Mike Josef Dezernent für das Dezernat Planen und Wohnen. Ab September wird er zusätzlich auch noch für den Sport zuständig sein.

Wie soll Frankfurt in Zukunft aussehen?

Ein zentraler Aufgabenbereich des Dezernats ist die Stadtplanung. Darum kümmert sich in erster Linie das Stadtplanungsamt, aber auch das Stadtvermessungsamt sowie das Denkmalamt.

Die wichtigste Aufgabe des Stadtplanungsamtes ist die Erarbeitung von Bebauungsplänen. In diesen wird unter anderem festgelegt, wo neue Gebäude entstehen können, wie groß bzw. hoch diese maximal sein dürfen und für welchen Zweck diese Gebäude gedacht sind. So unterscheidet man zum Beispiel zwischen reinen Wohngebieten und Gewerbe- bzw. Industriegebieten.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum muss die Stadtplanung dafür sorgen, dass es genügend Flächen für den Bau von Wohnungen gibt. Aber es müssen auch ausreichend Flächen für Schulen, Kindergärten oder andere öffentliche Einrichtungen vorhanden sein. Diese Flächen nennt man Gemeinbedarfsflächen.

Mehr bezahlbare Wohnungen mit dem Baulandbeschluss

Die Stadtplanung wacht auch über die Einhaltung der Regeln des sogenannten Baulandbeschlusses, der auf Drängen der SPD im letzten Jahr eingeführt wurde. Im Baulandbeschluss wird unter anderem genau festgehalten, wie viel Prozent von neu entstehenden Wohnungen gefördert werden müssen. So können mehr Menschen mit geringem Einkommen weiter in Frankfurt wohnen bleiben und werden nicht aus der Stadt vertrieben. Derzeit müssen 30 Prozent des neu entstehenden Wohnraums für den Bau geförderter Wohnungen (Sozialwohnungen usw.) genutzt werden. Die neue Koalition hat sich darauf verständigt, dass dieser Anteil in Zukunft auf 50% erhöht wird. Dazu kommen 15 Prozent für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte und 5 Prozent für Wohnungen für Studierende, Auszubildende und weitere Personengruppen.

Weitere Infos zum Stadtplanungsamt finden Sie hier.

Kein Bau ohne Genehmigung

In der Regel benötigt man für jede größere bauliche Maßnahme eine Baugenehmigung. Dafür ist die Bauaufsicht zuständig. Diese prüft, ob ein Bauvorhaben mit den gültigen Bebauungsplänen oder anderen Regelungen vereinbar sind, oder schalten sich ein, wenn geltende Vorschriften beim Bau nicht eingehalten werden.

Bald wird die Bauaufsicht auch jede geplante Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen genehmigen müssen, was bisher rechtlich nur in besonders geschützten Gebieten möglich war. Es wurde vereinbart, dass eine solche Umwandlung nur noch genehmigt wird, wenn es rechtlich nicht möglich, ist die Genehmigung zu verweigern. Die Bauaufsicht könnte auch gegen die Zweckentfremdung oder den Leerstand von Wohnungen vorgehen. Aber die CDU hat das dafür nötige Landesgesetz vor einigen Jahren abgeschafft. Seitdem kann die Frankfurter Bauaufsicht nicht mehr gegen leerstehende oder verwahrloste Häuser in unserer Stadt vorgehen.

Weitere Infos zur Bauaufsicht finden Sie hier.

Ich brauche eine Sozialwohnung

Viele Menschen in Frankfurt können eine geförderte Wohnung bekommen, weil sie über wenig Einkommen verfügen. Für die Vermittlung dieser Wohnungen ist das Amt für Wohnungswesen zuständig. Hier werden Wohnungssuchende für geförderte Wohnungen vorgemerkt, betreut und an Wohnungsbaugesellschaften vermittelt. Leider gibt es in Frankfurt immer noch zu wenig geförderte Wohnungen, so dass es gerade für Sozialwohnungen eine lange Warteliste gibt.

In bestimmten Fällen haben Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Sie bekommen also einen Zuschuss zu den Mietkosten – auch dafür ist das Amt für Wohnungswesen zuständig. Im Amt ist auch die Stabsstelle Mieterschutz angesiedelt, die Mieterinnen und Mietern hilft, die von Entmietung und missbräuchlicher Spekulation bedroht sind. Das Amt bietet hierfür eine mietrechtliche Beratung für Geringverdienende an und ist auch für die Erstellung des Frankfurter Mietspiegels zuständig.

Weitere Infos finden Sie hier: zum Wohnungsamt, zur Stabsstelle Mieterschutz.

Frankfurt baut Wohnungen

Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat Frankfurt – auch auf Druck der SPD –seine kommunalen Wohnungen nie verkauft. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG vermietet heute über mehr als 50.000 Wohnungen in Frankfurt, bei denen die Mieten weiterhin angemessen und bezahlbar sind! Die ABG vermietet aber nicht nur Wohnungen, sondern baut diese auch. Das Dezernat für Planen und Wohnen ist auch für die ABG zuständig. Die Besonderheit ist jedoch, dass sie als eigenständige Gesellschaft aber nicht unmittelbar weisungsgebunden ist. Das bedeutet, dass sie nicht alle Anweisungen des Dezernates genau umsetzen muss. Da jedoch ein Großteil der geförderten Wohnungen in Frankfurt von der ABG bereitgestellt wird, hat die SPD dafür gesorgt, dass diese Aufgabe in Zukunft von der ABG noch stärker wahrgenommen wird. So hat sich die Koalition auf eine Anhebung der Quote für geförderte Wohnungen auf 60% geeinigt.

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