Frankfurt muss bei der Schaffung von Planungsrecht angemessen profitieren

Ein Beitrag von

Ihr Stadtverordneter für die Ausschüsse Haupt- und Finanzen sowie Planen & Bauen.

Wir brauchen einen Baulandbeschluss

Die Miet- und Immobilienpreise in Frankfurt steigen unaufhörlich und wer mit dem Frankfurter Durchschnittseinkommen von 25.000 Euro im Jahr auskommen muss, kann sich weder Neubaumieten noch Eigentumswohnungen leisten. Der neueste Trend findiger Immobilienbesitzer ist die Vermietung möblierter Mikrowohnungen zu abstrusen Quadratmeterpreisen. Die Möglichkeiten der Stadt Frankfurt, diesen Fehlentwicklungen des Marktes entgegenzutreten, sind begrenzt. Aber ich kritisiere, dass in Frankfurt die vorhandenen Möglichkeiten viele Jahre nicht oder allenfalls halbherzig genutzt wurden – das wirkt sich immer noch aus.  

Investoren und Immobilienentwickler hatten in Frankfurt viele Jahre freie Hand  

Immobilienentwickler und Investoren wie die BPD Immobilienentwicklung bekunden wiederum umgekehrt öffentlich ihre große Besorgnis über die aktuelle Entwicklung aus ihrer Interessenlage. Ganz ehrlich: Mein Mitleid über sinkende Profite hält sich in Grenzen, denn viele Jahre war Frankfurt ein echtes Schlaraffenland für Investoren und die Stadt hatte daran keinen unwesentlichen Anteil. So konnte die BPD Immobilienentwicklung – übrigens eine Tochter der niederländischen Rabobank und damit sicher mit ausreichend Kapital ausgestattet – noch im Jahr 2016 das Projekt Central & Park im Europaviertel fertigstellen. 357 Eigentumswohnungen wurden gebaut. Keine einzige geförderte Mietwohnung ist entstanden, weil die Stadt dies gar nicht erst gefordert hat. Eigentlich hatten sich auch CDU und Grüne auf einen Anteil von 30 Prozent geförderter Wohnungen bei der Schaffung neuen Baurechts verständigt, bloß mit Nachdruck umgesetzt hat man diesen Beschluss nie. Auch mit Ausnahmen für Investoren, die sich eine andere Ausnutzung ihrer zu teuer erworbenen Grundstücke wünschten, ist man sehr großzügig umgegangen. Zudem sind jahrelang Projekte für den Bau von teuren Mikrowohnungen in der vermeintlichen Absicht unterstützt worden, dass dort Wohnungen für Studierende entstehen. Bekanntestes Beispiel sind die angeblichen Studentenappartements im ehemaligen Philosophikum auf dem Uni-Campus Bockenheim. 

Klare Vorgaben für Investoren 

Mit dem Amtsantritt von Planungsdezernent Mike Josef (SPD) hat sich die Grundhaltung der Stadt gegenüber Investoren aber verändert. Wenn die Stadt neues Baurecht schafft, ist der Bau von mindestens 30 Prozent geförderter Wohnungen verpflichtend, Bebauungspläne werden nicht mehr nachträglich den Investorenwünschen angepasst. 

Manche Stadtpolitikerinnen und Stadtpolitiker haben schon die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Frankfurt in Frage gestellt. Die Besorgnis war unbegründet, denn die Investoren haben sich schnell mit den neuen politischen Vorgaben arrangiert und teilweise war sogar Lob für die klare und verlässliche Position der Stadt zu hören. 

Natürlich würde ich mir wünschen, wenn man den Anteil geförderter Wohnungen erhöht, aber dafür muss es auch die politischen Mehrheiten geben. Ich glaube aber, selbst unsere Koalitionspartner haben eingesehen, dass der Weg des „Laisser Faire“ ein Irrweg war. 

Baulandbeschluss für eine sozial gerechte Stadtentwicklung

Im nächsten Schritt muss die Stadt nun eine angemessene Beteiligung bei der Schaffung von Planungsrecht festlegen. Dies ist zentraler Bestandteil eines Baulandbeschlusses, den es in Städten wie Hamburg, München, Nürnberg und Stuttgart schon gibt. 

In der Regel wird der Grund und Boden durch die Schaffung von Baurecht bzw. die Verabschiedung eines Bebauungsplans wertvoller. Diese Wertsteigerung durch die Schaffung von Baurecht soll nicht allein den Grundstückseigentümern zufließen, sondern zum Teil der Allgemeinheit dienen. Natürlich gibt es dafür gesetzliche Regelungen, so muss nach Abzug der Kosten für die vereinbarten Leistungen ein Drittel der planungsbedingten Bodenwertsteigerung beim Planungsbegünstigten verbleiben. Zwei Drittel der Wertsteigerungen durch die Schaffung von Baurecht können also z.B. für den Bau öffentlicher Einrichtungen „abgeschöpft“ werden. 

Mit dem Baulandbeschluss werden das Verfahren und die Erwartungen der Stadt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Wohnbaulandentwicklung transparent. 

Geförderte Wohnungen und genossenschaftliches Wohnen 

Um eine ausgewogene Bodennutzung und einen für alle Bewohner der Stadt bezahlbaren Wohnungsbau zu gewährleisten, verfolgt die Stadt das Ziel, bei allen Wohnbauentwicklungen eine Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau insgesamt sowie einen Anteil von 15 Prozent gemeinschaftlichem und genossenschaftlichem Wohnungsbau auf städtischen Grundstücken umzusetzen. Selbstverständlich kann geförderter Wohnraum auch in den genossenschaftlichen Wohnungen nachgewiesen werden. 

Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass die Hälfte der geförderten Wohnungen klassische Sozialwohnungen (1. Förderweg) sind, deren Vergabe dem Amt für Wohnungswesen obliegt. Die andere Hälfte der geförderten Wohnungen soll den Kriterien des 2. Förderwegs für mittlere Einkommen entsprechen.  

Insgesamt haben über 50 Prozent aller Frankfurter Haushalte die grundsätzliche Berechtigung, eine geförderte Wohnung zu beziehen. 

Keine städtischen Subventionen für den Kauf überteuerter Eigentumswohnungen 

In jedem Fall verhindern möchte ich, dass in Zukunft aus städtischen Mitteln der Kauf von überteuerten Eigentumswohnungen subventioniert wird, so wie es die Frankfurter CDU vorgeschlagen hat. 

Eigentumsbildung zur Eigennutzung ist prinzipiell nicht schlecht und wird durch das Baukindergeld des Bundes oder die jetzt angekündigten Sonderkredite des Landes auch gefördert. Die Umsetzung des CDU-Vorschlags würde aber eine massive Reduzierung des Baus geförderter Wohnungen zugunsten der Subventionierung des Kaufs von Eigentumswohnungen bedeuten und ist aus meiner Sicht lediglich ein Förderprogramm für steigende Wohnungs- und Immobilienpreise. So landen die begrenzten öffentlichen Mittel nicht bei den jungen Familien, die wir eigentlich unterstützen wollen, sondern bei Bauherren, die immer höhere Preise für Eigentum in Frankfurt aufrufen.

1 Kommentar zu „Frankfurt muss bei der Schaffung von Planungsrecht angemessen profitieren“

  1. „Die zentrale Aufgabe in den kommenden Jahren wird sein, ausreichend bezahlbaren Wohnraum fur alle Bevolkerungsschichten zu schaffen. In Frankfurt hat der Wohnungsbau in den vergangenen Jahren erfreulicherweise stark zugenommen, allerdings entsteht nicht genug im preiswerten Segment. Hier muss kunftig noch mehr geschehen“, sagt Josef. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, will er kunftig noch starker darauf drangen, dass bei gro?eren Bauvorhaben mindestens 30 Prozent geforderter Wohnraum entsteht. „Da darf es keine Ausnahmen geben.“

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