Mietwucher und spekulativen Leerstand bekämpfen – Abschreckung ist unerlässlich
Mietwucher und spekulativen Leerstand bekämpfen – Abschreckung ist unerlässlich
Wir gehen davon aus, dass das vom Land Hessen auf den Weg gebrachte Gesetz gegen spekulativen Leerstand eine ähnlich abschreckende Wirkung haben wird wie das engagierte Vorgehen der Stadt Frankfurt gegen den Mietwucher.
Spekulativer Leerstand und Mietwucher sind keine Einzelfälle. Jährlich über 200 Hinweise auf eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, seit 2020 über 130 Fälle, die an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden, und fast 50 Bußgeldbescheide zeigen, dass es weiterhin genügend Vermieter:innen gibt, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Gut, dass die Stadt Frankfurt in den letzten Jahren sehr konsequent gegen den Mietwucher vorgegangen ist und dabei eine Vorreiterrolle in Deutschland einnimmt. Bei der Bekämpfung des Leerstands fehlte bisher aber die gesetzliche Grundlage und die Kommunen konnten potenziellen Leerstand nicht einmal erfassen. Ich bin sehr froh, dass auf Drängen der SPD nun endlich auch die Hessische Landesregierung ein Leerstandsgesetz auf den Weg gebracht haben. Das war überfällig, denn in den meisten Bundesländern ist den Kommunen die Bekämpfung des Leerstands längst gestattet, während in Hessen ein bestehendes Gesetz von CDU und FDP schon vor Jahren abgeschafft wurde.
Ich gehe davon aus, dass in Frankfurt rund 12.000 Wohnungen leer stehen. Eine offizielle Erfassung des Leerstands war bisher nicht möglich, so dass wir in der Tat ein Stück weit spekulieren müssen, aber es sind keine Einzelfälle, wie der Verband ´Haus und Grund` immer wieder behauptet. Ich kenne genügend Beispiele von Häusern, die seit vielen Jahren ohne ersichtlichen Grund leer stehen. Ähnlich wie beim Mietwucher – wo die Dunkelziffer hoch sein dürfte – sind die städtischen Ämter aber auch beim Leerstand auf die Hilfe der Bürger:innen angewiesen. Wer einen potenziellen Leerstand bemerkt, sollte diesen auch melden. Es kann dann geprüft werden, ob ein spekulativer Leerstand vorliegt.
Der Sorge, dass ein Leerstandsgesetz zu einer Kriminalisierung der Haus- und Grundstücks-besitzer:innen führt, teile ich hingegen nicht. Zwar benötigt in Zukunft jede:r Eigentümer:in eine Genehmigung, wenn Wohnraum länger als sechs Monate leer steht. Aber wenn Leerstand durch Problemlagen wie Erbstreitigkeiten oder laufende Sanierung entsteht, wird die Situation ja anders bewertet. Auch leerstehende Einliegerwohnungen im selbstgenutzten Einfamilienhaus sind vom neuen Gesetz nicht betroffen.
Ich hoffe, dass das Anhörungsverfahren für das Gesetz nun zügig abgeschlossen wird und das Gesetz in Kraft tritt. Im Prinzip sind schon durch vorherige Anhörungen alle Argumente ausgetauscht. Ich erwarte also keine neuen stichhaltigen Gründe gegen das Gesetz. Für uns in Frankfurt wäre es wichtig, dass das Gesetz schnell in Kraft tritt. Jede Wohnung hilft, die wieder vermietet werden kann.
Bildquelle: kristina rütten via Adobe Stock