Mietwucher bekämpfen – Mietspiegelrechner nutzen
Wir begrüßen die weitere Überwachung von überteuerten Wohnungsinseraten durch die Stadt Frankfurt (Mietmonitor). Zudem fordert sie alle Mieter:innen dazu auf, ihre ortsübliche Vergleichsmiete über den Mietspiegelrechner der Stadt Frankfurt zu berechnen und sich bei deutlichen Abweichungen von der eigenen Miete an das Amt für Wohnungswesen zu wenden (https://frankfurt.de/mietspiegel-rechner).
Überhöhte Mieten schaden allen Mieter:innen, weil sie die ortsübliche Vergleichsmiete in die Höhe treiben. Viele Vermieter:innen verlangen überhöhte Mieten aber ohne Kenntnis der Rechtslage. Hier ist die Überwachung der Mietinserate und eine gezielte Ansprache der Vermieter:innen sehr wirkungsvoll. Erfahrungen zeigen, dass viele Vermieter:innen freiwillig die Mieten auf das erlaubte Maß reduzieren.
Ich wünsche mir zudem, dass die Stadt Frankfurt auch ohne eine Anzeige der betroffenen Mieter:innen rechtlich gegen eine Mietüberhöhung und Mietwucher vorgehen könnte. Bislang darf die Stadt ein Verfahren nur nach einer entsprechenden Anzeige einer betroffenen Mietpartei einleiten. Viele Mieter:innen scheuen aber diesen Konflikt mit dem Vermieter oder kennen ihre Rechte nicht. Die Bundesregierung sollte es den Kommunen erlauben, auch proaktiv tätig zu werden.
Es geht beim Mietmonitor nicht um voreilige Verdächtigungen, sondern um Aufklärung und Schutz - Mietwucher ist immerhin ein Straftatbestand und Mietüberhöhung immer noch eine Ordnungswidrigkeit. Haus & Grund sollte doch auch ein Interesse daran haben, die weit überwiegende Mehrzahl der seriösen Vermieter:innen zu schützen und nicht die Unseriösen zu decken. Eine ähnlich problematische Position hat Haus & Grund schon bei der nun endlich wieder möglichen Bekämpfung von spekulativem Leerstand und den jüngsten Ideen der Bundesjustizministerin zur Verbesserung der Mietpreisbremse eingenommen.
Seriöse Vermieter:innen sollten mit den geplanten Änderungen überhaupt kein Problem haben. Es ist auch in Zukunft möglich, für eine möblierte Wohnung einen angemessenen Aufpreis zu verlangen, aber eben keine Mondpreise. Und es ist überhaupt nicht einzusehen, warum die Mietpreisbremse bei Kurzzeitvermietungen von Wohnungen nicht gelten soll. Ich halte selbst die nun zur Diskussion stehende Frist von sechs Monaten, nach der die Mietpreisbremse greift, für zu hoch. Aber Stefanie Hubig hat sich vermutlich an den politischen Realitäten orientiert. Echter Mieter:innenschutz bleibt mit der CDU eben ein schwieriges Unterfangen.