Mieterinnen und Mieter haben gute Chancen, gegen sogenannte Verwertungskündigungen vorzugehen – Mieterschutzvereine leisten wertvolle Hilfe

Mieterinnen und Mieter haben gute Chancen, gegen sogenannte Verwertungskündigungen vorzugehen – Mieterschutzvereine leisten wertvolle Hilfe

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Ihre Stadtverordnete für die Ausschüsse Soziales und Gesundheit sowie Planen, Wohnen und Städtebau

Mieterinnen und Mieter haben gute Chancen, gegen sogenannte Verwertungskündigungen vorzugehen – Mieterschutzvereine leisten wertvolle Hilfe

Wir appellieren an alle Mieterinnen und Mieter, sogenannte Verwertungskündigungen nicht einfach zu akzeptieren, sondern mit rechtlicher Unterstützung z.B. eines Mieterschutzvereins gegen solche Kündigungen vorzugehen.

Vermieter:innen haben gemäß § 573 (Abs. 2 Nr.3) des BGB die Möglichkeit, ein Wohnraummietverhältnis zu kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine angemessene Verwertung des Grundstücks verhindert.

Diese Verwertungskündigungen werden aber nicht selten nur als Vorwand genutzt, der möglichst schnell viele Mietparteien zum Auszug drängen soll, um dann mehr Einnahmen durch einen Verkauf, Umbau, eine Sanierung oder erneute Vermietung zu erzielen. Das ist in Frankfurt weiterhin kein Einzelfall. Die Chancen sind jedoch gut, sich gegen solche Kündigungen erfolgreich zu wehren. Jede Mietpartei muss dafür individuell tätig werden. Ich kann daher nur allen Mieter:innen empfehlen, Mitglied eines Mieterschutzvereins zu werden, der dann eine individuelle rechtliche Prüfung und Beratung vornehmen kann. Erste Anlaufstelle kann auch die Stabsstelle Mieterschutz der Stadt Frankfurt sein.

Ich verweise auf den jüngsten Fall der Liegenschaft „Am Hauptbahnhof 4“. Hier haben alle rund 60 Mietparteien solche Verwertungskündigungen erhalten, weil das Haus abgerissen werden soll. Angeblich soll nach dem Abriss dort ein Boardinghaus entstehen. In einem Informationsgespräch für die Mieter:innen, an dem auch Planungsdezernent Marcus Gwechenberger teilnahm, wurde jedoch deutlich, dass diese Pläne dem geltenden Planungsrecht wiedersprechen und nicht genehmigt werden können. Unklar ist, ob der Vermieter weiterhin an den bereits ausgesprochenen Kündigungen festhält und ob diese rechtens sind. Ich hoffe, dass möglichst viele der dortigen Mieter:innen sich nun aktiv wehren werden.

Dieser Fall macht für mich deutlich, wie wichtig es ist, dass Mieter:innen ihre Rechte kennen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie belastend es sein kann, sich mit einem potenziellen Gerichtsverfahren dieser Art konfrontiert zu sehen. Dennoch möchte ich alle Mieter:innen ausdrücklich ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen. Vielen Menschen fehlen das nötige Wissen und der Mut, um diese Rechte einzufordern.  Ich würde mir daher wünschen, dass Menschen mit geringem Einkommen auch in Frankfurt zu vergünstigten Konditionen Mitglied eines Mieterschutzvereins werden könnten oder wir als Kommune sie dabei unterstützen. Die Kosten für die Mitgliedschaft sind oft die entscheidende Hürde. In Hamburg und Berlin gibt es schon entsprechende Modelle, um mehr Menschen eine Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein zu ermöglichen.

 

Bildquelle: New Africa via Adobe Stock

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