Mehr bezahlbare Wohnungen durch Senkung der städtischen Erbbauzinsen

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Fraktionsvorsitzende und Geschäftsführerin. Außerdem Stadtverordnete für die Ausschüsse Ältestenausschuss, Controlling und Revision, Hauptausschuss und Finanzen sowie Soziales und Gesundheit

In Frankfurt gibt es zu wenig Wohnungen, die auch für Menschen mit geringem Einkommen noch bezahlbar sind. Ich finde es wichtig, dass die Stadt Frankfurt alle Möglichkeiten nutzt, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten und neue Wohnungen zu schaffen. Dazu gehört auch, dass wir auf Grundstücken, die der Stadt gehören, vor allem Wohnungen bauen wollen, die sich die meisten Menschen auch leisten können. Was Erbbauzinsen und Erbpacht bedeutet, werde ich in diesem Blog erklären.

Städtische Grundstücke werden nicht verkauft

Wir haben als SPD dafür gesorgt, dass die Stadt eigene Grundstücke nicht mehr verkauft, sondern in sogenannter Erbpacht vergibt. Das heißt, dass das Grundstück im Besitz der Stadt bleibt, es jedoch für eine festgelegte Zeit – meist 99 Jahre – von anderen Eigentümern genutzt werden kann. Das Prinzip der Erbpacht kann mit dem Anmieten einer Wohnung als Mieter verglichen werden.

Um das städtische Grundstück nutzen zu können, erhebt die Stadt Frankfurt eine Gebühr: den Erbbauzins. Dieser berechnet sich nach dem Bodenwert des Grundstücks; es wird also geschaut, wie viel der Boden in der jeweiligen Lage kostet. Derzeit beträgt der reguläre Zinssatz 2,5 Prozent des Bodenwerts.

Wenn der Bodenwert steigt, wird die Erbpacht teurer

Leider ist der Bodenwert in den vergangenen Jahren sehr stark gestiegen, so dass für alle Neubauprojekte eine vergleichsweise hohe Erbpacht zu zahlen ist. Auch wer schon lange ein Erbbaugrundstück nutzt, bekommt das irgendwann zu spüren, denn in vielen Erbbauverträgen ist eine Anpassung an den aktuellen Bodenwert vorgesehen.

Bei Neubauprojekten ist eine Erbpacht aber ein besonders großes Problem, denn die Erbpacht wird natürlich auf die Mieten umgelegt und die Wohnungen können dann oft nur noch zu einem hohen Mietpreis angeboten werden. Das ist nicht in unserem Sinne, denn wir wollen ja bezahlbare Wohnungen.

Eine generelle Senkung des Erbbauzinssatzes ist nötig

Ich setze mich daher mit der SPD-Fraktion für eine generelle Senkung der Erbbauzinsen für städtische Wohnbaugrundstücke ein.

In Hamburg wurde der reguläre Zinssatz zu Beginn des Jahres auf 1,7 Prozent gesenkt – das ist der niedrigste Wert aller großen deutschen Städte. An diesem Zinssatz sollte sich auch Frankfurt orientieren. Wir haben diesen Vorschlag auch unseren Koalitionspartnern von CDU und Grünen gemacht. Ich fürchte leider, dass die CDU gegen eine Senkung der städtischen Erbbauzinsen ist, denn ursprünglich wollte die CDU den Zinssatz sogar deutlich erhöhen. Sie ist mit diesem Vorhaben aber an unserem Einspruch gescheitert. 

Weniger Erbpacht für billigere Wohnungen

Bislang kann der Regelzinssatz von 2,5 Prozent auf 2 Prozent reduziert werden, wenn geförderte Wohnungen – also zum Beispiel Sozialwohnungen – entstehen oder der Mietpreis für die Wohnungen nicht über 13 Euro pro Quadratmeter liegt.

Ich möchte erreichen, dass in diesen Fällen der von uns geforderte Regelzinssatz in Höhe von 1,7 Prozent nochmal gesenkt wird. Dies würde ganz besonders den vielen Wohngruppen und Genossenschaften helfen, deren Ziel es ja gerade ist, langfristig bezahlbare Mieten für alle zu realisieren.

Im Moment versucht die Stadt, das Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit in Bockenheim (AdA) an Wohngruppen und Genossenschaften zu vergeben, die dann dort Wohnungen einrichten. Dabei hat sich nochmal gezeigt, dass wir bei dem Thema handeln müssen. Sonst wird der derzeitige Erbbauzinssatz – angesichts der rasant gestiegenen Bodenpreise – zum Hindernis bei der Schaffung preiswerter Wohnungen.

Wir haben als SPD durchgesetzt, dass bei Neubauten nicht nur mindestens 30 Prozent der Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen gebaut werden, sondern dass auch 15 Prozent der Flächen an Genossenschaften und Wohngruppen vergeben werden. Dafür braucht es aber auch einen Erbbauzinssatz, der die Schaffung dieser  preiswerter Wohnungen unterstützt und nicht verhindert!

2 Kommentare zu „Mehr bezahlbare Wohnungen durch Senkung der städtischen Erbbauzinsen“

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