Mietenstopp – der Mietenanstieg muss begrenzt werden

Mietenstopp – der Mietenanstieg muss begrenzt werden

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Ihre Stadtverordnete für die Ausschüsse Soziales und Gesundheit sowie Planen, Wohnen und Städtebau

In Frankfurt sind die weiter steigenden Mieten ein immer größer werdendes Problem für viele Menschen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir neben dem Neubau preisgünstiger Wohnungen den stetigen Anstieg der Mieten stärker begrenzen müssen. Denn wer kann sich so noch eine Wohnung im Rhein-Main-Gebiet leisten?

Mietenstopp: Frankfurt war hier Vorreiter, denn bereits im Jahr 2016 wurde auf Initiative der SPD der sogenannte Mietenstopp beschlossen. Dieser hat dafür gesorgt, dass bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG und bei der mehrheitlich im Besitz des Landes Hessen befindlichen Nassauischen Heimstätte (NH) die Mieten nur noch maximal um 1% im Jahr steigen dürfen.

Berliner Mietendeckel ist gescheitert

In Berlin ist nun der Versuch gescheitert, einen verpflichtenden Mietendeckel für alle Mietwohnungen einzuführen. Ich finde das sehr bedauerlich. Beim Berliner Modell sollten alle Mieten bis zum Jahr 2022 auf dem Mietniveau des Jahres 2019 eingefroren werden und dann allenfalls in Höhe der jährlichen Inflationsrate steigen. Diese Regelung hätte für mehrere hunderttausend Haushalte in Berlin eine Erleichterung von überteuerten und steigenden Mieten bedeutet. Diese Erleichterung ist nun hinfällig. Das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für einen solchen Mietendeckel fehlt. Das bedeutet, dass ein solches Gesetz als Mietenstopp nur auf Bundesebene entschieden und umgesetzt werden darf. Damit wird es auch in Hessen keinen Mietendeckel nach Berliner Vorbild geben.

Mietenstopp: Bundesregierung muss handeln

Eine wirksame Begrenzung des Mietanstieges kann also nur der Bund beschließen. Da vor allem die CDU eine solche Begrenzung des Mietpreisanstiegs ablehnt, wird es mit der jetzigen Bunderegierung wohl keine Mietenstopp-Regelung mehr geben. Dabei ist ein solcher Eingriff in die Eigentumsrechte, wenn er vom Bundestag beschlossen wird, grundsätzlich möglich. Das hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2019 klargestellt. Derzeit bleibt es also bei der bestehenden Mietpreisbremse des Bundes, die aber im Gegensatz zum Berliner Modell nur eine Begrenzung des Mietanstiegs bei Neuvermietungen vorsieht und nicht bei bereits älteren und bestehenden Mietverhältnissen wirkt.

Frankfurter Mietenstopp sollte als Vorbild dienen

Ich finde es daher umso wichtiger, dass sich Anfang des Jahres 2021 die private Wohnungsunternehmen Vonovia dem Frankfurter Modell zum Mietenstopp angeschlossen hat. Auch bei der Vonovia werden die Mieten in Frankfurt nur noch um maximal 1% pro Jahr steigen. Dieser moderate Anstieg ist für die Mieterinnen und Mieter verkraftbar und bietet auch den Vermietern die Möglichkeit Preissteigerungen aufzufangen. Ich hoffe nun, dass der Frankfurter Mietenstopp als Vorbild dient und weitere private Wohnungsgesellschaften diesem guten Beispiel folgen werden.

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