Freier und anonymer Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatung

Freier und anonymer Zugang zur Schwangerschaftskonfliktberatung

Ein Beitrag von

Ihre Stadtverordnete für die Ausschüsse Soziales und Gesundheit sowie Wirtschaft, Recht und Frauen

Seit vielen Jahren setze ich mich für die Abschaffung der Paragraphen 2019a und 218 ein.
Was so verklausuliert klingt, sind die Gesetzestexte, die alles rund um einen Schwangerschaftsabbruch regeln. Meiner Meinung nach sind diese Regelungen eher Schikane als Schutz für Frauen, die sich in der schwierigen Situation befinden, schwanger zu sein und zu überlegen, ob sie die Schwangerschaft überhaupt fortsetzen wollen oder können. Wir brauchen hier dringend Gesetzesänderungen.

Änderung des Paragraphen 219a – öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche

Einen kleinen Schritt weiter sind wir dank der neuen Bundesregierung bald, denn Paragraph 2019a soll neu gefasst werden. Damit machen sich Ärztinnen und Ärzte nicht mehr strafbar, wenn sie öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Die Änderung des Gesetzes war längst überfällig! Was unverändert bleibt, sind Paragraph 218 und 219. Damit werden Schwangerschaftsabbrüche weiter unter Strafe gestellt, Frauen müssen sich weiterhin in einer Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte beraten lassen und können nur in den ersten zwölf Wochen abtreiben - mit besonderen Ausnahmen bei Vergewaltigung oder medizinischen Gründen.

Anonymer Zugang zu Beratungsstellen bleibt Frauen verwehrt

Gerade die Voraussetzung des anonymen Zugangs zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung hat in Frankfurt für Aufsehen gesorgt. Denn leider ist es keineswegs so, dass die schutzbedürftigen Frauen unbehelligt eine Beratungsstätte aufsuchen können, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Wie auch in den vergangenen Jahren will ein Verein so genannter Lebensschützer:innen ab Anfang März 40 Tage lang eine Mahnwache vor der Beratungsstelle von Pro Familia im Westend abhalten und gegen Abtreibungen demonstrieren. Damit bleiben die Frauen, die diese Beratungsstelle aufsuchen, weder anonym noch ist ihr Schutz in dieser verletzlichen Lebensphase gesichert. Die Stadt Frankfurt hat sich daher auf den Weg gemacht und eine Verfügung erlassen, die besagt, dass Mahnwachen nicht direkt vor solchen Einrichtungen abgehalten werden dürfen und Abtreibungsgegner:innen mindestens 150 Meter Abstand halten müssen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts ist diese Auflage aber rechtswidrig. Da die Stadt in Berufung gehen will, ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig, und die Verfügung gilt zunächst weiter.

Onlineberatung und -Ausstellung des Beratungsscheins

Ich finde es unglaublich, dass Frauen heutzutage nicht frei über ihren Körper entscheiden dürfen. Zusätzlich bekommen sie auch noch Steine - oder eben Abtreibungsgegner:innen -  in den Weg gestellt, wenn sie dem restriktiven Gesetz nachkommen. Ich kann unsere Aussage im Koalitionsvertrag nur bekräftigen:

„Eine schwangere Frau, die in einer emotional schwierigen und belastenden Situation ist, hat einen Anspruch auf eine anonyme Beratung, ohne einen entwürdigenden Spießrutenlauf erdulden zu müssen. Der durch die Mahnwachen erzeugte psychische Druck ist für die Frauen nicht zumutbar. Auf der anderen Seite kann von den Veranstaltern der Mahnwachen verlangt werden, einen Abstand von 150 m von der Beratungsstelle einzuhalten.“

Sollten wir uns damit nicht durchsetzen können, müssen wir andere Wege zu einer anonymen Beratung finden, damit der Weg zur Schwangerschaftskonfliktberatung für die Frauen eben nicht zum Spießrutenlauf wird. Ich fordere deshalb die Möglichkeit einer Online- Schwangerschaftskonfliktberatung und auch die Online-Beantragung und -Ausstellung der Beratungsbescheinigung nach §219 StGB, welche die Voraussetzung für einen legalen Schwangerschaftsabbruch bilden.

Bildquelle: Freepik via Flaticon

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