Keine Streichung von Bundesmitteln für die Beratung queerer Geflüchteter!
Keine Streichung von Bundesmitteln für die Beratung queerer Geflüchteter!
Mit Unverständnis und Ärger reagierten wir auf die Ankündigung des Bundesinnenministeriums, die Fördermittel für die Beratung queerer Geflüchteter 2027 zu streichen. Die Folge für Frankfurt wäre, die massive Einschränkung der mit großem Engagement und hoher Kompetenz von der AIDS-Hilfe aufgebauten Asylverfahrensberatung.
Dabei zeigen die bereits erreichten Erfolge, wie nötig die Beratung ist. Die dort betreuten Menschen lernen die deutsche Sprache schneller als der Durchschnitt der Geflüchteten, finden zügiger Arbeit und Wohnung und können sich durch die Hilfe beim Aufbau eines sozialen Netzwerks besser in der neuen Heimat zurechtfinden. Das Vertrauensverhältnis zu den Ansprechpartner:innen der AIDS-Hilfe und die Begleitung im Alltag ermöglicht diese positiven Entwicklungen.
Es ist nicht nur wirtschaftlich sinnlos, hier sparen zu wollen. Es ist auch grundfalsch. Queere Menschen, die in Deutschland Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung suchen, haben in ihrer Heimat oft schlimme Schikanen durch Vertreter des Staates erlebt. Dass gerade sie eine nichtstaatliche Beratung brauchen, um Vertrauen zu fassen und über ihre eigentlichen Fluchtgründe zu sprechen, muss doch jeder verstehen. Ansonsten ist zu befürchten, dass die eigentlichen Fluchtgründe erst gar nicht auf den Tisch kommen.
Unser Grundgesetz verpflichtet uns, bedrohten Menschen Schutz zu gewähren. Wenn sie ihre wahren Fluchtgründe aus Angst gegenüber staatlichen Institutionen nicht zu äußern wagen, wie soll dann ihr Anspruch auf ein gerechtes Asylverfahren gewährleistet werden? Ich plädiere dafür, dass die Stadt Frankfurt beim Deutschen Städtetag darauf dringt, den Bund zur Rücknahme dieses Kürzungsbeschlusses aufzufordern.