Bundestags beschließt Cannabis-Legalisierung – Der erste Schritt ist getan!

Bundestags beschließt Cannabis-Legalisierung – Der erste Schritt ist getan!

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Fraktionsvorsitzende und Geschäftsführerin. Außerdem Stadtverordnete für die Ausschüsse Ältestenausschuss, Controlling und Revision, Hauptausschuss und Finanzen sowie Soziales und Gesundheit

Bundestags beschließt Cannabis-Legalisierung – Der erste Schritt ist getan!

Mit großem Interesse haben wir die im Bundestag stattgefundene Debatte zum Cannabisgesetz verfolgt.

Wir haben einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik erlebt, auf den viele lange gewartet haben.

Die Entscheidung für die Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis sowie die Legalisierung bestimmter Abgabe- und Bezugsformen war geprägt von zwei zentralen Einsichten – dem Scheitern des Verbots und der Tatsache, dass die große Mehrheit der Cannabiskonsumierenden eigenverantwortlich und risikobewusst handelt.

Die gesellschaftlichen Realitäten sind eindeutig, bis zu 5 Mio. Menschen konsumieren in Deutschland gelegentlich bis regelmäßig Cannabis und dies weitestgehend, ohne negativ aufzufallen. Ein Festhalten am Verbot für alle bedeutet eine Kriminalisierung dieser Personen, aber ist in der Verhinderung des Konsums offensichtlich unwirksam. Das Cannabisgesetz beschreitet deshalb einen neuen Weg, der mündige Bürger:innen entsprechend mehr in die Verantwortung nimmt.

Die Verabschiedung des Gesetzes wird ab dem 1. April auch in Frankfurt zu spüren sein.

Vermutlich wird zuerst die Informationskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Straßenbild auffallen, die begleitend zur Gesetzgebung initiiert wurde und die die Bevölkerung zu den Risiken des Cannabiskonsums weiter aufklären soll – vergleichbare Kampagnen beispielsweise zur Sensibilisierung gegenüber Krankheiten werden vielen vertraut sein. Aber auch den Geruch eines Joints könnte man in Zukunft häufiger in der Öffentlichkeit wahrnehmen.

Hierbei gilt, dass das Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit grundsätzlich gestattet sein wird. Wobei für besonders stark besuchte öffentliche Räume wie die Zeil Einschränkungen durch die Kommune erfolgen können. Im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kitas, Sport- oder Spielplätze ist der Konsum hingegen weiterhin strikt verboten. Wer Cannabis an Kinder oder Jugendliche weitergibt, riskiert – zu Recht – hohe Strafen. Weiterhin darf für den Konsum von Cannabis keine Werbung gemacht werden. Diese Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz sollen zudem nach Ablauf eines Jahres evaluiert und falls nötig nachgeschärft werden.

Wir betreten mit der Teillegalisierung in bestimmten Fragen Neuland, auch wenn wir Vergleichswerte aus Ländern mit einer fortgeschrittenen Legalisierung wie den USA, Kanada oder Uruguay besitzen. Ich bin Gesundheitsminister Karl Lauterbauch und der SPD-Fraktion im Bundestag daher sehr dankbar, dass sie von Beginn an dem Kinder- und Jugendschutz so hohe Bedeutung beigemessen haben und auch nicht davor zurückschrecken werden, kurzfristig notwendig werdende Regelanpassungen vorzunehmen.

Einen Teilaspekt des Cannabisgesetzes, der in der aufgeheizten Debatte um die Folgen und Risiken der Teillegalisierung leider häufig zu kurz kam, möchte ich unbedingt hervorheben. Cannabis habe sich als ein wirksames Medikament in der Schmerztherapie erwiesen und konnte bereits seit einiger Zeit unter hohen Auflagen vereinzelt an Erkrankte ausgegeben werden. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen fällt medizinisches Cannabis nun nicht länger unter das Betäubungsmittelgesetz. Eine Verschreibung wird daher in Zukunft deutlich leichter werden.

Das ist eine echte Erleichterung für viele chronisch Schmerzleidende, da die Nebenwirkungen der Therapie mit Cannabis häufig deutlich geringer ausfallen. Als Sozialpolitikerin sehr ich hierin eine absolute Stärke des Gesetzes. Für die Rhein-Main-Region mit ihrer leistungsfähigen Medizinindustrie ist es zudem ein nicht zu vernachlässigender Wirtschaftsfaktor.

Das nun beschlossene Gesetz sei zunächst nur der erste Teil der vom Bund geplanten Cannabisgesetzgebung, die sogenannte Säule 1.

Während der Privatanbau in kleinen Mengen und die Gründung von Cannabisvereinen zum gemeinschaftlichen Anbau nun erlaubt sind, fehlt bisher eine Regelung für den Verkauf durch lizensierte Geschäfte, in dem wir ein wichtiges Mittel für die Bekämpfung des Schwarzmarktes sehen. Wir wissen, dass internationales und europäisches Recht einer solchen Freigabe bisher im Wege stehen. Im Rahmen der geplanten Modellregionen, für die sich Frankfurt bereits beim Bundesgesundheitsministerium beworben hat, sollen entsprechende Verkaufsmodelle im Rahmen einer begleitenden Forschung getestet werden. Hierfür muss der Bundestag mit der 2. Säule der Cannabislegalisierung noch die gesetzlichen Grundlagen schaffen. In Frankfurt stehen wir dafür in den Startlöchern, der erste Schritt ist heute getan.

Bildquelle: Adin via Adobe Stock

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