Resolution der SPD-Fraktionen in den Ortsbeiräten 1, 2, 5, 6, 7, 8, 12 und 15 Verkehrswende jetzt – kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz

Resolution der SPD-Fraktionen in den Ortsbeiräten 1, 2, 5, 6, 7, 8, 12 und 15 Verkehrswende jetzt – kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz

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Ihre Stadtverordnete für die Ausschüsse Ältestenausschuss, Controlling und Revision, Hauptausschuss und Finanzen sowie Mobilität und Smart City

Resolution der SPD-Fraktionen in den Ortsbeiräten 1, 2, 5, 6, 7, 8, 12 und 15 Verkehrswende jetzt – kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz

Ich begrüße die Entscheidung von acht SPD-Ortbeiratsfraktionen sich mit einer Resolution gegen den geplanten Ausbau der Autobahn A 5 zwischen Goldstein/Niederrad und dem Bad Homburger Kreuz auszusprechen. Alle Ortsbezirke wären von einem Ausbau direkt betroffen.

Die Ortsbeiratsfraktionen fordern alle Frankfurter Stadtverordneten, den Magistrat der Stadt Frankfurt, die Frankfurter Landtagsabgeordneten sowie die Frankfurter Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich gegen den Ausbau auszusprechen. Dies kann ich nur unterstützen. Es ist sicherzustellen, dass der Ausbau der A 5 nicht in den neu zu erstellenden Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 aufgenommen wird und nicht als vordringliche Maßnahme im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 weiterverfolgt wird.

Die Ortsbeiratsfraktionen sind völlig zu Recht  entsetzt, dass sich der Oberbürgermeisterkandidat der CDU, Uwe Becker, für den Ausbau der Autobahn ausgesprochen hat und fordern diesen auf, seine Meinung zu überdenken.

Statt eines Ausbaus fordern die Ortsbeiratsfraktionen den unverzüglichen Bau von Lärmschutzmaßnahmen durch die Bundesregierung entlang der Bestandsstrecke.

Ich finde auch, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt - falls notwendig - eine Klage gegen den Autobahnausbau und den fehlenden Lärmschutz führen sollte, um die Bürger*innen vor den Belastungen zu schützen.

Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und damit der Zunahme von Fahrzeugbewegungen noch zunehmen würde. Außerdem verträgt sich eine Zunahme des Autoverkehrs, der ein Viertel aller Umweltbelastungen bundesweit ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich dem Ziel der CO2 Neutralität verpflichtet. Hierzu hat auch das Bundesverfassungsgericht der Politik einen klaren Auftrag erteilt.

 

Bildquelle: focus finder

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