Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer

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Ihr Stadtverordneter für den Ältestenausschuss, Haupt- & Finanzausschuss sowie für den Ausschuss Verkehr.

Öffnung des nördlichen Mainufers

Wenn nach dem Ende des Mainfestes am 5. August 2019 das nördliche Mainufer zwischen Untermainbrücke und der Straße „Zum Pfarrturm“ nicht wieder für den Autoverkehr geöffnet wird, können sich Fußgänger und Radfahrer diesen Straßenabschnitt zurückerobern. 

Ich hoffe, dass sich die Stadtverordneten nach der einjährigen Testphase für den dauerhaften Erhalt dieser attraktiven Flaniermeile entscheiden. Entscheidend wird sein, ob der Autoverkehr auf der südlichen Mainuferstraße in großem Maße zunimmt, denn dies wäre den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten.  

Als verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Römer setze ich mich seit Jahren für eine Wende von der autogerechten Stadt zur menschengerechten und umweltfreundlichen Stadt ein. Ich möchte die Aufenthaltsqualität in der Stadt für die Menschen verbessern, und die dauerhafte Öffnung des nördlichen Mainufers für Fußgänger und Radler würde zu diesem Ziel beitragen. 

Eine alte Forderung der SPD wird Wirklichkeit 

Das autofreie nördliche Mainufer ist eine alte Idee der SPD, die schon 2003 beinahe umgesetzt worden wäre. Damals war die Zeit aber noch nicht reif für eine solche Maßnahme. 

Schon bei den Bürgerveranstaltungen zum Innenstadtkonzept im Jahr 2015 hat sich aber gezeigt, dass er richtige Zeitpunkt nun gekommen ist. Die Bürgerinnen und Bürger betonten immer wieder den hohen Stellenwert der Straßen, Plätze und Grünanlagen. Sie hoben hervor, dass die Qualität des öffentlichen Raums maßgeblich zur Attraktivität der Innenstadt und zum Wohlbefinden der Nutzer beiträgt. Besonders der Main mit seinen attraktiven Uferpromenaden, den kulturellen Angeboten durch die Museen und den gastronomischen Einrichtungen am Fluss wurde als identitätsstiftender Raum mit hoher Aufenthaltsqualität hervorgehoben. Es war der ausdrückliche Wunsch, die Barrierewirkung der Mainuferstraße zu reduzieren.

Ich bin daher sehr froh, dass es meiner Fraktion in den Koalitionsverhandlungen 2016 mit CDU und Grünen gelungen ist, die Testphase zu vereinbaren.  

Das Mainufer darf keine Partymeile werden 

Es war allen Verantwortlichen klar, dass die vom Autoverkehr befreite Mainuferstraße nicht zur kommerziellen Partymeile werden darf. Da es sich um eine temporäre Maßnahme handelt, ist nicht vorgesehen, im gesperrten Bereich eine nicht-rückbaubare bauliche Veränderung vorzunehmen. Allerdings sind zwei Toilettencontainer und zusätzliche Abfallbehälter vorgesehen, um dem sicher steigenden Besucherandrang Rechnung zu tragen. Die bestehende Gastronomie soll zudem die Möglichkeit bekommen, den Bereich ihrer Außenbestuhlung zu erweitern. Temporäre und nicht-kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen und Institutionen sind grundsätzlich möglich, beschränken sich aber auf Abschnitte ohne Anwohnerinnen und Anwohner.

Was passiert konkret? 

Vom Knotenpunkt am nördlichen Brückenkopf der Untermainbrücke (Hofstraße, Neue Mainzer Straße, Untermainbrücke, Untermainkai) bis zur Einmündung der Straße Zum Pfarrturm wird die nördliche Mainuferstraße (Untermainkai, Mainkai) für den motorisierten Verkehr gesperrt. Diese Regelung wird aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung eines hohen Grades an Regeltreue beidseitig durch je zwei versetzte Reihen von vier bzw. drei Betonsperren nebst einer Schranke unterstützt. Für Rettungskräfte im Einsatzfall sowie zur Ver- und Entsorgung des Uferbereichs und der Mainschifffahrt werden Zufahrtsgenehmigungen erteilt.

Ab der Einmündung der Straße Zum Pfarrturm bis zum Knotenpunkt am nördlichen Brückenkopf der Alten Brücke kann der Mainkai in ostwärtiger Richtung von motorisiertem Verkehr, aus der Straße Zum Pfarrturm links abbiegend, befahren werden. Dies kommt insbesondere den das Parkhaus Dom/Römer verlassenden Verkehren zugute. 

An den beiden Brückenköpfen werden Beschilderung, Markierung und Signalprogramme angepasst. Die wegweisende Beschilderung zu den Zielen Zoo, Rathaus und Westhafen wird entsprechend geändert. 

Begleitende verkehrliche Untersuchung

Um die verkehrlichen Auswirkungen und Verlagerungseffekte durch die Sperrung im unmittelbaren Umfeld zu untersuchen, werden Vorher-nachher-Erhebungen durchgeführt. An zehn relevanten Knotenpunkten wurde am Dienstag, den 6. März 2018, per Videoerhebung das richtungsbezogene Verkehrsaufkommen 24 Stunden lang erfasst. Eine Vergleichszählung während der Sperrung ist für März 2020 vorgesehen.

Die Auswirkungen auf die gesamtstädtische Verkehrssituation werden zusätzlich durch einen Vorher-während-Vergleich der Reisezeiten und Verlustzeiten auf sieben möglichen Alternativrouten durchgeführt. Datengrundlage sind Daten eines Anbieters von Straßennavigationsgeräten und Datendienstleistungen, die vom Straßenverkehrsamt schon heute zur Abbildung der Verkehrslage genutzt werden. Auch die Veränderung des Unfallgeschehens soll mittels eines Vorher-während-Vergleichs der Unfalldaten untersucht werden. 

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