Mehr Teilhabe – mehr soziale Gerechtigkeit: Zugang zum Frankfurt-Pass für rund 40.000 weitere Personen
Mehr Teilhabe – mehr soziale Gerechtigkeit: Zugang zum Frankfurt-Pass für rund 40.000 weitere Personen
Wir freuen uns über die Ausweitung der wichtigsten kommunalen Sozialleistung: Im nächsten Jahr werden rund 40.000 weitere Frankfurter:innen den Frankfurt-Pass beantragen können. Nach Beschluss im heutigen Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und Bestätigung in der Plenarsitzung am 12. Dezember können beispielsweise auch Empfänger:innen von Kinderzuschlag und Wohngeld den Pass erhalten – und zwar ohne zusätzliche Einkommensprüfung.
Allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz setzt die Römerkoalition weiterhin wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages um, die zu konkreten Verbesserungen des Lebens der Menschen in unserer Stadt führen. Die Erweiterung des Zugangs zu unserer wichtigsten kommunalen Sozialleistung – dem Frankfurt Pass – ist dafür ein gutes Beispiel.
Der Frankfurt-Pass wurde in den 1990er Jahren von sozialdemokratischen Dezernenten eingeführt und gestaltet. Er ist praktischer Ausdruck unserer Grundüberzeugung, dass Teilhabe in der Stadtgesellschaft unabhängig von den persönlichen finanziellen Umständen jeder und jedem ermöglicht werden soll. Wir sind froh, dass unsere Koalitionspartner:innen, insbesondere Stadträtin Elke Voitl, diese Überzeugung teilen und wir gemeinsam den Frankfurt-Pass erfolgreich weiterentwickeln können. Das ist uns ein Herzensanliegen und eine alltägliche Notwendigkeit für die Frankfurt-Pass-Nutzer:innen.
Neben der Erweiterung der Rechtkreise auf Empfänger:innen von Kinderzuschlag und Wohngeld beschließt der Ausschuss für Soziales und Gesundheit außerdem eine Anpassung der sogenannten Einkommensgrenzen. Einzel- oder Mehrpersonenhaushalte, die diese Grenzen (s. Tabelle unten) unterschreiten, erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Einkommensnachweises ebenfalls den Frankfurt-Pass.
Zudem wird es künftig eine jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen geben. Die zukünftig erfolgende jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen, die nun an die unabhängige Erhebung der Armutsgefährdungsschwellen durch das Statistische Bundesamt gekoppelt wird, war uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Die Bezugsgrenzen des Frankfurt-Passes gestalten sich nun entlang der allgemeinen ökonomischen Entwicklung und der Einkommen in unserer Stadt. Das ist gerechter und sozial nachhaltiger.
Informationen zusammengefasst
Antragsberechtigte Personen nach Rechtskreis: Bezieher:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Bezieher/innen von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie Bezieher/innen von Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Ab 01.01.2025 Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag.
Antragsberechtigt nach Höhe des Einkommens, ab 01.01.2025:
Bisher | Ab 01.01.2025 | Anhebung | |
1-Personenhaushalte | 976,00 € | 1.314,00 € | + 338,00 € |
2-Personenhaushalte | 1.264,00 € | 1.796,00 € | + 532,00 € |
3-Personenhaushalte | 1.550,00 € | 2.278,00 € | + 728,00 € |
4-Personenhaushalte | 1.838,00 € | 2.759,00 € | + 921,00 € |
5-Personenhaushalte | 2.126,00 € | 3.241,00 € | + 1115,00€ |
Jede/r weitere Haushaltangehörige/r | 288,00 € | + 482,00 € | + 194,00 € |
Bildquelle: Macrovector via Adobe Stock