Den Schwächsten helfen – Nothilfe wegen Corona

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Ihr Stadtverordneter für die Ausschüsse Klima- und Umweltschutz, Kultur, Wissenschaft und Sport sowie Personal, Sicherheit und Digitalisierung

Frederik ist Malermeister und Geschäftsführer seines kleinen Unternehmens „Pinselstrich“ in Frankfurt. Alles lief hervorragend bis „Corona“ dafür sorgte, dass sie keine Aufträge mehr bekamen. Frederik musste seine Angestellten nach Hause schicken, da momentan jeder soziale Kontakt so weit wie möglich gemieden werden soll und sie deswegen keine fremden Häuser und Wohnungen mehr renovieren dürfen. Frederik weiß nicht, wie es für sein Unternehmen „Pinselstrich“ weitergehen und wie er weiterhin für seine Frau und zwei Kinder aufkommen soll.

Zum Glück aber haben der Bund und das Land Hessen schnell gehandelt. Im Folgenden werden verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten erklärt: Seit Montag, den 30. März 2020, können Selbstständige und kleine Unternehmen in Hessen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeit geraten sind, Soforthilfe beantragen. Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen ist das Regierungspräsidium Kassel. Der Online-Antrag ist unter hier abrufbar.

Die Corona-Soforthilfe des Bundes und Landes wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt bei

  • bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate

Die Zahl der Beschäftigten bezieht sich auf die Vollzeitbeschäftigten in einem Betrieb. Teilzeitbeschäftigte müssten entsprechend ihrer Arbeitszeit auf die Zahl von Vollzeitbeschäftigten umgerechnet werden. Zuschussberechtigt sind zum einen Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit erwirtschaften. Zum anderen sind Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstlerinnen und Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH zuschussberechtigt.

Kurzarbeit

Firmen können in Krisenzeiten auch die sogenannte „Kurzarbeit“ beantragen, so dass sie ohne Entlassungen auskommen können. Für die Angestellten des Unternehmens bedeutet das, dass sie wegen des Arbeitsausfalls weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Über die Beantragung von Kurzarbeitergeld informiert die Bundesarbeitsagentur hier.

Erleichterte Voraussetzungen für die Beantragung sollen dazu beitragen, dass trotz massenhafter Arbeitseinbußen Entlassungen vermieden werden. So können rückwirkend ab dem 1. März 2020 etwa auch Beschäftigte in Zeitarbeit Kurzarbeitergeld bekommen. Das ist normalerweise nicht möglich. Auch müssen derzeit nicht erst Minusstunden aufgebaut oder Urlaub genommen werden, bevor Kurzarbeitergeld genehmigt wird. Trotzdem bedeutet Kurzarbeit für Arbeitnehmer vor allem auch eins: Einbußen beim Gehalt. Dennoch schließe ich mich der Empfehlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes an. Dieser empfiehlt den Betriebsräten oder den einzelnen Beschäftigten, der Einführung der Kurzarbeit zuzustimmen, um drohende Kündigungen zu vermeiden. Das Kurzarbeitergeld wird nur für die ausgefallenen Arbeitsstunden gezahlt und beträgt in der Regel 60 Prozent des Nettolohns, bei Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67 Prozent. In einigen Branchen sind tarifliche Aufstockungen vereinbart worden.

Notfall Kinderzuschlag

Eltern, die zwar arbeiten gehen, aber deren Lohn nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt der Familie reicht – beispielsweise wegen der derzeitigen Kurzarbeit – sollen ab April einen Notfall-Kinderzuschlag erhalten. Dieses zusätzliche Geld soll zusammen mit dem Kindergeld die Kosten abdecken. Diesen Notfall-Zuschlag in Höhe von 185 Euro pro Kind können Familien ab April beantragen.

Besonderer Kündigungsschutz

Laut eines neuen Gesetzes können Mieten des Zeitraumes April bis Juni 2020, die wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht fristgerecht gezahlt werden können, nicht zur Begründung einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung herangezogen werden. Die Mieter müssen aber den Zusammenhang zwischen der Corona-Krise und den Zahlungsproblemen glaubhaft machen. Zur Zahlung der Miete bleiben Mieterinnen und Mieter unabhängig vom Ausschluss des Kündigungsrechts aber verpflichtet. Bis zum 30. Juni 2022 haben Mieter anschließend Zeit, Corona-bedingte Mietrückstände auszugleichen.

Hilfen der Stadt Frankfurt

Ich bin sehr stolz darauf, dass unser Oberbürgermeister Peter Feldmann bereits frühzeitig angekündigt hat, dass die Stadt Frankfurt ihren Teil zur Existenzsicherung während der Corona-Krise beitragen wird. Somit verzichtet die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG bis auf weiteres auf Mietanpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete. Auch Zahlungs- und Räumungsklagen wird die ABG vorerst aussetzen und ihren Mieterinnen und Mietern stattdessen die Möglichkeit geben, Rückstände bei den Mietzahlungen mit „individuellen Ratenzahlungsvereinbarungen“ aufzuholen. Betroffene Mieterinnen und Mieter sollten allerdings frühzeitig Kontakt mit der ABG aufnehmen. Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung gekündigt haben, können diese Kündigung zudem wieder rückgängig machen, vorausgesetzt ein Umzug ist derzeit nicht möglich. Dies gelte allerdings nur, wenn die Wohnung nicht bereits wieder vermietet wurde. Auch Gewerbemieterinnen und -mietern sowie Kleinunternehmen wird die ABG mit kulanten Stundungsregelungen und individuellen Entlastungsangeboten unterstützen.

Ähnliches gilt für die städtische Dom-Römer GmbH, die den Betreibern von Restaurants, Cafés, Geschäften und ähnlichem auf der Fläche zwischen Dom und Römer zunächst zwei Monatsmieten stunden wird. Das heißt, dass von der fristgerechten Zahlung von Raummieten in den nächsten zwei Monaten abgesehen wird. Auch der mehrheitlich in städtischer Hand befindliche Energieversorger MAINOVA hat kulante Regelungen bei Zahlungsproblemen angekündigt.

Gerade Künstlerinnen und Künstler, viele Freiberufler der Kultur- und Medienbranche sowie alle Kultureinrichtungen werden von der Situation mit voller Wucht getroffen. Kulturdezernentin Ina Hartwig schon sehr frühzeitig Hilfe angekündigt: vorgesehene Fördermittel werden auch dann gezahlt werden, wenn Veranstaltungen ausfallen. Förderbeträge können vorzeitig ausgezahlt werden und Mieten für städtische Räume können gestundet werden. Für Notfälle steht zudem ein eigener Fonds des Kulturdezernats zur Verfügung. Dessen Mittel sind allerdings begrenzt und greifen nur dann, wenn Kulturschaffende durch die Bundes- und Landeshilfsprogramme nicht abgedeckt werden.

Jeder trägt Verantwortung

Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger sich in diesen schwierigen Zeiten verantwortungsvoll zu verhalten. Dabei geht es mir nicht nur um die Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln zu Beschränkung sozialer Kontakte. Es geht auch darum, dass diejenigen, die Hamsterkäufe vornehmen, ebenso verantwortungslos handeln, wie Unternehmen oder Einzelpersonen, die auch ohne Not die Miete nicht mehr zahlen sowie Vermieterinnen und Vermieter, die bei Zahlungsproblemen ihrer Mieterinnen und Mieter keinerlei Gesprächsbereitschaft zeigen. Wir müssen uns in diesen Zeiten alle kooperativ und solidarisch zeigen, um das Virus nachhaltig zu bekämpfen.

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